Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 6 U 137/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 2 HCVO, Art 7 HCVO, § 4 LMKV
Streitgegenstand eines Unterlassungsantrages; Begriffe der gesundheitsbezogenen und der nährwertbezogenen Angabe - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Begriffe Combiotik, Präbiotik und Probiotik für Babynahrung sind keine gesundheitsbezogenen Angaben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitgegenstand eines Unterlassungsantrages; Begriffe der gesundheitsbezogenen und der nährwertbezogenen Angabe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsverstoß bei Bewerbung von Babynahrung - Streitgegenstand eines Unterlassungsantrages; Begriffe der gesundheitsbezogenen und der nährwertbezogenen Angaben
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Combiotik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Combiotik, Präbiotik und Probiotik sind keine gesundheitsbezogenen Angaben
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Der als Marke für Babynahrung verwendete Begriff "Combiotik" ist wettbewerbsrechtlich zulässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Der als Marke für Babynahrung verwendete Begriff "Combiotik" ist wettbewerbsrechtlich zulässig
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.05.2012 - 6 O 10/12
- OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 6 U 137/12
- BGH, 09.10.2014 - I ZR 162/13
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2013, 446
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 06.09.2012 - C-544/10
Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 6 U 137/12
Da der Begriff "Zusammenhang" bei dieser Definition weit zu verstehen ist, erfasst der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustandes dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert (EuGH GRUR 2012, 1161, Tz. 35 - Deutsches Weintor; BGH GRUR 2013, 189 Tz. 9 - Monsterbacke). - BGH, 26.02.2014 - I ZR 178/12
Zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Babynahrung
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 6 U 137/12
Die isolierte Verwendung der Begriffe "Praebiotik" + "Probiotik" war im Übrigen bereits Gegenstand einer vor dem Senat geführten Unterlassungsklage, was die Abgrenzung der unterschiedlichen Streitgegenstände verdeutlicht (Senatsentscheidung vom 9.8. 2012 - 6 U 67/11 - jetzt im Revisionsverfahren vor dem BGH anhängig: Az.: I ZR 178/12). - BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11
AMARULA/Marulablu
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 6 U 137/12
23 Der Senat entnimmt der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2013, 631 - AMARULA/Marulablu, Tz. 55), dass in einem solchen Fall dem abstrakt beschreibenden Teil des Antrags maßgebliche Bedeutung für die Bestimmung des Streitgegenstands zukommt. - BGH, 05.12.2012 - I ZR 36/11
Darf "Monsterbacke" "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" sein?
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 6 U 137/12
Da der Begriff "Zusammenhang" bei dieser Definition weit zu verstehen ist, erfasst der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustandes dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert (EuGH GRUR 2012, 1161, Tz. 35 - Deutsches Weintor; BGH GRUR 2013, 189 Tz. 9 - Monsterbacke). - OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 6 U 67/11
Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 6 U 137/12
Die isolierte Verwendung der Begriffe "Praebiotik" + "Probiotik" war im Übrigen bereits Gegenstand einer vor dem Senat geführten Unterlassungsklage, was die Abgrenzung der unterschiedlichen Streitgegenstände verdeutlicht (Senatsentscheidung vom 9.8. 2012 - 6 U 67/11 - jetzt im Revisionsverfahren vor dem BGH anhängig: Az.: I ZR 178/12).
- BGH, 09.10.2014 - I ZR 162/13
Combiotik - Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Säuglingsnahrung mit …
Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 446 = WRP 2013, 1382). - OLG Frankfurt, 09.10.2014 - 6 U 199/13
Herabsetzende vergleichende Werbung durch Bildmotiv
Vom Streitgegenstand eines derartigen Antrags sind dagegen nicht solche Vorwürfe erfasst, die sich unabhängig von der abstrakt beschriebenen Handlung gegen sonstige Elemente der konkreten Verletzungshandlung richten (Senat, Urt. v. 4.7.2013 - 6 U 137/12 - Combiotik, juris). - LG Freiburg, 14.04.2014 - 12 O 72/13
Wettbewerbsverstoß bei Kfz-Angeboten in Werbeanzeigen: Qualifikation des …
Der Klägerin, die die konkrete Verletzungsform zum Streitgegenstand gemacht hat, steht es frei, in dem beschreibenden Teil des Klagantrags den Gegenstand des Klagbegehrens und damit den Streitgegenstand zu verdeutlichen, so wie sie es gemacht hat (vgl.a. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 446).